01 In diesem Kapitel schauen wir uns die Haftpflichtversicherung sowie die Kaskoversicherung für Fahrzeuge in Deutschland an. 02 Wieso braucht man eine private Haftpflichtversicherung? Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der Tischdecke, sondern auch schwere Unfälle und zerstörte Gebäude. Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar! Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden, also unter Vorsatz. 03 Im Single-Tarif haben nur Sie als Versicherungsnehmer Versicherungsschutz. Im Familien-Tarif wird der Schutz auf weitere Personen erweitert. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Bei eheähnlichen Gemeinschaften sollte der Partner jedoch in der Police erwähnt werden. Kinder sind generell mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden. Für Familien und in festen Partnerschaften mit gemeinsamer Wohnung sind Familien-Tarife in der Regel günstiger als sich einzeln zu versichern. 04 Was für Schäden gibt es und was wird ersetzt? Bei einem Sachschaden werden immer die Reparaturkosten gezahlt. Ist der Gegenstand nach der Reparatur weniger wert als vorher, gibt es außerdem einen Aufschlag für diese Wertminderung. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert der versicherten Sache erstattet. Der Zeitwert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. 05 Bei einem Personenschaden können Arzt- und Krankenhauskosten, Kosten für die Linderung der Leiden, ein Ausgleich für berufliche Nachteile, Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Schmerzensgeld, ein Ausgleich für bleibende Schäden wie Rentenzahlungen und andere Zusatzkosten wie Pflegepersonal geltend gemacht werden. Da können sehr hohe Summen zusammenkommen! 06 Es gibt außer der privaten Haftpflichtversicherung noch andere Haftpflichtversicherungen. Zusätzliche Haftpflichtversicherungen sollten Sie unter anderem abschließen, wenn Sie Haus- und Grundbesitzer von vermietetem oder unbebautem Grundbesitz sind, Tierhalter, beispielsweise von Hunden und Pferden, Besitzer von Öltanks, Bauherren oder Besitzer von Motor- und Segelbooten, Surfbrettern, Flugmodellen oder Kraftfahrzeugen. 07 Hier ein paar erste Fallbeispiele. Ihr Kind beschädigt Nachbars Auto beim Spielen. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Reparaturkosten des Nachbarautos. Ihr Hund läuft über die Straße, woraufhin ein Autofahrer ausweicht, in den Gegenverkehr gerät und mit einem anderen Auto zusammenstößt. Es kommt zu zwei schwerverletzten Personen und einem Sachschaden von achtzigtausend Euro. Die Haftpflichtversicherung des Hundes, die Sie abgeschlossen hatten, kommt für die entstehenden Personen- und Sachschäden auf. Eine gewöhnliche private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht! 08 Ein Sonderfall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht, um auf der Straße fahren zu dürfen. Sie haftet bei Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen. Sie haftet aber nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des ADAC übersteigt beispielsweise die Versicherungssumme die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme deutlich: Personenschäden sind bis fünfzehn Millionen Euro gedeckt und Sach- und Vermögensschäden bis einhundert Millionen Euro versichert. Ich möchte hier keine Werbung für einzelne Versicherungen machen, sondern nur aufzeigen, mit welchen Summen Sie es im Schadensfall zu tun haben können. 09 Die Vollkasko und Teilkasko eines Autos sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillige Versicherungen. Die Teilkasko bietet in der Regel Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel Brand, Entwendung, Naturgewalten oder Glasbruch. Für Ihren konkreten Versicherungsschutz sollten Sie stets sehr genau Ihre Versicherungs-Police lesen! 10 Die Vollkasko reguliert generell alle Teilkaskoschäden. Zusätzlich übernimmt sie Schäden, die der Fahrer des Fahrzeugs versehentlich selbst verursacht hat oder die durch Vandalismus am Fahrzeug entstanden sind. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich in erster Linie für Neuwagen und teure Automodelle sowie Gegebenenfalls für Fahranfänger. Die Beiträge für Fahranfänger können leider extrem hoch sein. Hier sollten Sie abwägen, ob der Fahranfänger besser in den ersten Jahren nicht nur mit einem sehr günstigen Auto fahren sollte. Ab einem Fahrzeugalter von fünf Jahren ist in der Regel ein Wechsel in die Teilkasko sinnvoll. Der Grund dafür liegt darin, dass die Fahrzeuge in den ersten Jahren den meisten Wert verlieren und Sie ja stets nur den Restwert erstattet bekommen. Ein Tip: Manchmal kann man Kaskoversicherungen erben! Enge Familienangehörige können den Schadenfreiheitsrabatt des Verstorbenen übernehmen. 11 Nun noch ein paar Fallbeispiele. Ihr Auto wird mutwillig beschädigt, der Lack über beide Seiten und über die Motorhaube wird tief zerkratzt. Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Lackierung. Sie kollidieren abends auf der Landstraße bei achtzig Kilometer pro Stunde mit einem Reh, es entsteht ein erheblicher Schaden an Ihrem Fahrzeug. Sie müssen prüfen, ob Wildschäden in Ihrer Teilkaskoversicherung enthalten sind. Dies ist nicht immer der Fall. Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur bis zum Verkehrswert Ihres Autos. 12 Abschließend noch ein paar Worte zu den Versicherungsbedingungen und zur Schadensregulierung. Wichtige Vertragsklauseln bei einer Haftpflichtversicherung sind die Deckungssumme sowie Einschlüsse und Ausschlüsse: Was genau ist nun versichert? Außerdem wichtig ist Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall. Wenn Sie sich dafür entscheiden, kleine Schäden beispielsweise bis fünfhundert Euro, selbst zu zahlen, kann dies Ihren Beitrag stark senken. Bei einem größeren Schaden haben Sie dann immer fünfhundert Euro als Eigenanteil zu tragen. Obliegenheiten des Versicherten sind insbesondere Meldepflichten. Dies bedeutet eine sofortige Information der Versicherung und Dokumentation des Schadens. Außerdem sind Sie zur Mitwirkung bei der Schadensaufklärung verpflichtet. #Haftpflichtversicherung #Kaskoversicherung #Fahrzeug #Single #Familien #Schaden #Reparaturkosten #Bauherr #Hund #Kfz #Vollkasko #Teilkasko #Fallbeispiele #Vorsatz